Statuten

Statuten des Motorfahrer – Clubs Thundorf

  1. Zweck des Vereins Zusammenschluss aller Motorradfahrer/innen zur Wahrung gemeinsamer Interessen.
  2. Mitgliedschaft Aktivmitglied kann jeder Motorradfahrer werden, sofern keine wichtigen Gründe gegen seine Aufnahme vorliegen. Als Passivmitglieder können Freunde des Clubs aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliederaufnahme.
  3. Beiträge Über die Höhe der Beiträge, die bis Mitte Dezember für das folgende Jahr bezahlt sein müssen, beschliesst die Generalversammlung.
  4. Versammlungen Im letzten Quartal jedes Jahres findet die Generalversammlung statt, die Mitglieder werden schriftlich eingeladen, zur Erledigung folgender Traktanden:
  5. Appell und Wahl von Stimmenzählern, 2. Abnahme des Protokolls, 3. Jahresrechnung, 4. Jahresbericht des Präsidenten, 5. Mutationen ; Ein- und Austritte, 6. Wahlen: a.) des Vorstandes b.) der Rechnungsrevisoren 7. Verschiedenes.
  6. Leitung Die geschäftliche und sportliche Leitung wird durch den Vorstand ausgeübt, welcher aus mindestens drei Mitgliedern besteht;

a. dem Präsidenten, b, dem Aktuar und Vizepräsidenten, c. dem Kassier. d, max. zwei Beisitzer

In der Regel zeichnet der Präsident rechtsverbindlich. Im Verhinderungsfalle der Vizepräsident dann der Kassier.

Der Vorstand verfügt über einen jährlichen Kredit von Fr. 1000.-, für nicht Budgetierte Ausgaben.

  1. Jahresprogramm Dasselbe wird vom Vorstand der GV unterbreitet oder kann von Fall zu Fall beschlossen werden.
  2. Rechte und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder haben das Recht, an den Clubveranstaltungen teilzunehmen. Alle geniessen das gleiche Stimmrecht. Sie haben sich den Versammlungsbeschlüssen zu unterziehen und die Jahresbeiträge rechtzeitig zu entrichten.
  3. Austritt oder Ausschluss Nach Erfüllung aller Pflichten für das laufende Jahr steht den Mitgliedern der Austritt jederzeit frei unter Mitteilung an den Vorstand. Die Generalversammlung ist berechtigt, Mitglieder auszuschliessen. Nach Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Ansprüche an den Club.
  4. Schlussbestimmungen Die Auflösung des Motorfahrer-Clubs Thundorf kann durch eine Generalversammlung geschehen, nachdem alle Mitglieder schriftlich dazu eingeladen worden sind. Über die Verwendung des Vermögens usw. entscheidet die Schlussversammlung oder die letzten anwesenden Mitglieder.

Im Übrigen gelten die Statuten der FMS

Thundorf, den 27. November 2010.

Halte Dein Fahrzeug in Ordnung!

Nimm Rücksicht auf die andern Strassenbenützer!

Besuche die Ausfahrten und Versammlungen!